Rechtsanwalt
Ehe- und Familienrecht
Eine Problematik des Ehe- und Familienrechts ist, dass speziell beteiligte Kinder regelmäßig massiv von den familiären Auseinandersetzungen betroffen sind.
Dies gilt es so weit wie möglich zu verhindern, ohne dass dadurch die Belange der Eltern vernachlässigt werden.
Ziel der anwaltlichen Tätigkeit muss es von daher sein, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken, welche insbesondere sicherstellt, dass der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen erhalten bleibt.
Helfen kann hierbei eine frühzeitige schriftliche Fixierung der Trennungs- und Scheidungsfolgen, wofür ich Ihnen ebenso zur Verfügung stehe, wie für die vorbeugende Abfassung von Eheverträgen.
Arbeitsrecht
Das vorrangige Ziel im Arbeitsrecht ist, dem Mandanten durch frühzeitige Beratung die Möglichkeit zu eröffnen, Probleme zu erkennen und ihnen so rechtzeitig entgegenzuwirken.
Nur wenn der Mandant in der Lage ist, notwendige Weichenstellungen vorzunehmen, kann von diesem eine häufig zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vermieden werden.
In meinem Fall bedeutet dies, dass der Vertretung der Mandanten vor Gericht eine umfangreiche Beratungstätigkeit gegenübersteht, durch welche schon im Ansatz auf eine Schadenbegrenzung hingewirkt werden kann.
Sollte es erforderlich sein, die erzielten Ergebnisse in Arbeitsverträgen, Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen niederzulegen, so stehe ich Ihnen selbstverständlich auch hierfür zur Verfügung.
Abschließend möchte ich anmerken, dass ich mich bewusst dafür entschieden habe, mich im Arbeitsrecht weder auf die Arbeitnehmer- noch auf die Arbeitgeberseite festzulegen.
Nur die genaue Kenntnis beider Seiten ermöglicht dem arbeitsrechtlich tätigen Anwalt ein erfolgreiches Arbeiten, was im Ergebnis den Mandanten zugute kommt.